Version 1.0 · Stand 15.05.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Res Pecunia, Rechnungssoftware der C2CAgent GmbH.
Anbieter
C2CAgent GmbH
Produkt
Res Pecunia
Geltung
B2B und Österreich
Volltext
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Res Pecunia der C2CAgent GmbH Version: 1.0 Stand: 15. Mai 2026 Anbieter: C2CAgent GmbH, Blindengasse 51/1, 1080 Wien, Österreich Firmenbuchnummer: FN 590369s Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien E-Mail: office@c2cagent.com UID: [bitte ergänzen, falls vorhanden] Produkt: Res Pecunia, Rechnungssoftware für Unternehmerkunden Besonderer Hinweis auf wesentliche, nachteilige oder ungewöhnliche Bestimmungen Diese AGB enthalten insbesondere in den Punkten 5, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19 und 23 für Kunden wesentliche Einschränkungen, darunter: Beschränkung auf B2B-Kunden, Pflichten des Kunden zur Prüfung steuerlicher und rechtlicher Richtigkeit, Ausschluss von Steuer- und Rechtsberatung, Beschränkung der Verfügbarkeit, Ausschluss und Beschränkung von Gewährleistung und Schadenersatz, Ausschluss indirekter Schäden, Ausschluss leichter Fahrlässigkeit, kurze Rüge- und Ausschlussfristen, Sperrrechte bei Zahlungsverzug oder Sicherheitsrisiken, Datenexport- und Löschregeln nach Vertragsende sowie einseitige Änderungen von Leistungsumfang, Preisen und AGB im zulässigen Umfang. Der Kunde bestätigt durch Abschluss des Vertrags, dass er diese Hinweise gelesen hat, als Unternehmer handelt und die AGB akzeptiert. 1. Geltungsbereich und B2B-Beschränkung 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Nutzungen, Angebote, Bestellungen, Testzugänge, Abonnements, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen der C2CAgent GmbH im Zusammenhang mit der Rechnungssoftware Res Pecunia. 1.2. Res Pecunia richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des österreichischen Rechts. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten. Der Kunde bestätigt, dass er den Vertrag ausschließlich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt. 1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn C2CAgent diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn C2CAgent ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. 1.4. Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen C2CAgent und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gilt folgende Rangfolge: a) individuelle Vereinbarung oder Bestellformular, b) Auftragsverarbeitungsvereinbarung, soweit anwendbar, c) diese AGB, d) Leistungsbeschreibung, Produktdokumentation oder Supportinformationen. 2. Vertragsabschluss, Registrierung und Zugang 2.1. Angebote von C2CAgent sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2.2. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, Abschluss eines Online-Bestellvorgangs, Freischaltung eines Zugangs, Unterzeichnung eines Bestellformulars oder tatsächliche Nutzung von Res Pecunia nach Hinweis auf diese AGB. 2.3. Der Kunde hat bei Registrierung und Bestellung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen sind C2CAgent unverzüglich mitzuteilen. 2.4. C2CAgent ist berechtigt, die Annahme eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Bonität, Identität, Vertretungsbefugnis oder rechtmäßigen Nutzung bestehen. 2.5. Test-, Demo- oder Beta-Zugänge sind jederzeit widerruflich, können funktional eingeschränkt sein und begründen keinen Anspruch auf Produktivnutzung, Datenaufbewahrung, Support oder Verfügbarkeit. 3. Leistungsgegenstand 3.1. Res Pecunia ist eine Softwarelösung zur Unterstützung bei der Erstellung, Verwaltung, Bearbeitung und Auswertung von Rechnungen, Angeboten, Kundendaten, Zahlungsinformationen und damit zusammenhängenden Geschäftsdaten. 3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular oder der aktuell bereitgestellten Produktfunktionalität. 3.3. C2CAgent schuldet nicht die Herstellung eines bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, buchhalterischen oder rechtlichen Erfolgs. Res Pecunia ist ein technisches Hilfsmittel; die Verantwortung für sämtliche Geschäftsvorfälle, Rechnungen, Buchhaltungsentscheidungen, steuerlichen Erklärungen und rechtlichen Beurteilungen verbleibt ausschließlich beim Kunden. 3.4. C2CAgent ist berechtigt, Res Pecunia laufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ersetzen, zu entfernen, zu erweitern oder einzuschränken, sofern die wesentlichen, ausdrücklich vereinbarten Kernfunktionen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Änderungen aus Sicherheits-, Rechts-, Stabilitäts- oder Missbrauchsgründen dürfen jederzeit auch ohne Vorankündigung erfolgen. 3.5. Eine bestimmte technische Architektur, Oberfläche, Integrationsmöglichkeit, API, Exportfunktion, Kompatibilität mit Drittsoftware oder sonstige konkrete Funktion gilt nur dann als geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4. Nutzungsrecht 4.1. C2CAgent räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, Res Pecunia im gebuchten Umfang für eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen. 4.2. Alle Rechte an Res Pecunia, einschließlich Software, Quellcode, Datenbankstruktur, Designs, Marken, Dokumentation, Workflows, Schnittstellen, Vorlagen, Berichten, Texten, Logik, Know-how und sonstigen Bestandteilen, verbleiben ausschließlich bei C2CAgent oder deren Lizenzgebern. 4.3. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, Res Pecunia ganz oder teilweise zu kopieren, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, nachzubauen, zu vermieten, Dritten als Service bereitzustellen, für Benchmarking gegenüber Dritten zu verwenden, für die Entwicklung konkurrierender Produkte zu nutzen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen. 4.4. Der Kunde darf Res Pecunia nicht in einer Weise verwenden, die Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Exportkontrollvorschriften, Sanktionen, Steuerrecht, Datenschutzrecht oder sonstige Compliance-Pflichten verletzt. 5. Keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung 5.1. Res Pecunia und sämtliche von C2CAgent bereitgestellten Informationen, Vorlagen, Automatisierungen, Empfehlungen, Klassifizierungen, Texte, Berechnungen, Plausibilitätsprüfungen oder Hinweise stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Bilanzierungsberatung, Unternehmensberatung oder sonstige fachliche Beratung dar. 5.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die korrekte Erstellung, Prüfung, Freigabe, Übermittlung, Verbuchung, Aufbewahrung und steuerliche Behandlung seiner Rechnungen und Geschäftsdaten. 5.3. Insbesondere ist der Kunde allein verantwortlich für Rechnungsmerkmale, Umsatzsteuer, UID-Nummern, Steuerbefreiungen, Reverse-Charge-Hinweise, innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, fortlaufende Rechnungsnummern, Stornos, Gutschriften, Mahnungen, Zahlungszuordnungen, E-Rechnungsanforderungen, Aufbewahrungsfristen und alle sonstigen rechtlichen oder steuerlichen Pflichten. 5.4. C2CAgent übernimmt keine Haftung dafür, dass mit Res Pecunia erstellte oder verwaltete Dokumente den gesetzlichen Anforderungen des Kunden, seiner Branche, seines Sitzstaates, seiner Kunden, seiner Steuerpflichten oder seiner internen Vorgaben entsprechen. 5.5. Der Kunde hat alle Ergebnisse, Rechnungen, Ausgaben, Vorschläge, Automatisierungen und Exporte vor Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen oder durch geeignete Berater prüfen zu lassen. 6. Kundenkonto, Nutzer und Zugangsdaten 6.1. Der Kunde ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die über sein Konto, seine Organisation, seine Nutzer oder seine Zugangsdaten erfolgen. 6.2. Zugangsdaten sind geheim zu halten, gegen unbefugten Zugriff zu sichern und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. 6.3. Der Kunde hat Nutzerkonten nur an Personen zu vergeben, die zur Nutzung im Namen des Kunden berechtigt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Berechtigungen aktuell zu halten und ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Nutzer unverzüglich zu deaktivieren. 6.4. Der Kunde hat C2CAgent unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden, ein unbefugter Zugriff stattgefunden hat oder ein Sicherheitsvorfall eingetreten ist. 6.5. C2CAgent ist berechtigt, Passwörter, Tokens, Sitzungen oder Zugänge aus Sicherheitsgründen zurückzusetzen, zu sperren oder zusätzliche Authentifizierungsmaßnahmen zu verlangen. 7. Pflichten des Kunden 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, Res Pecunia nur vertragsgemäß, rechtmäßig und sachgerecht zu verwenden. 7.2. Der Kunde hat alle von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen, importierten, generierten, hochgeladenen, gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten selbst auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. 7.3. Der Kunde darf keine rechtswidrigen, irreführenden, betrügerischen, verleumderischen, diskriminierenden, urheberrechtswidrigen, datenschutzwidrigen, strafbaren oder sonst unzulässigen Inhalte über Res Pecunia verarbeiten. 7.4. Der Kunde darf Res Pecunia nicht übermäßig belasten, automatisiert missbräuchlich nutzen, Sicherheitsprüfungen ohne Zustimmung durchführen, Scraping, Crawling, Penetrationstests, Denial-of-Service-Angriffe oder sonstige störende Handlungen vornehmen. 7.5. Der Kunde ist verpflichtet, eigene angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz seiner Daten, Systeme, Endgeräte, Nutzer und Geschäftsprozesse zu treffen. 7.6. Der Kunde ist verpflichtet, gesetzlich oder kaufmännisch erforderliche Sicherungen, Exporte, Archive, Rechnungsduplikate, Buchungsbelege und Nachweise eigenverantwortlich zu erstellen und aufzubewahren. Res Pecunia ersetzt kein revisionssicheres Archiv, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 8. Verfügbarkeit, Wartung und Betrieb 8.1. C2CAgent bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit von Res Pecunia. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit, Supportzeit oder Servicequalität ist jedoch nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Service Level Agreement vereinbart wurde. 8.2. Res Pecunia kann insbesondere aufgrund von Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Migrationen, Störungen, Fehlerbehebungen, Angriffen, Überlastung, Drittanbieterproblemen, Internetproblemen, höherer Gewalt oder gesetzlichen Anforderungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein. 8.3. C2CAgent ist berechtigt, Wartungsarbeiten auch während üblicher Geschäftszeiten durchzuführen, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist. Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit angekündigt werden; ein Anspruch auf Ankündigung besteht nicht. 8.4. C2CAgent haftet nicht für Verfügbarkeitsstörungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere für Störungen von Internetverbindungen, Hostinganbietern, Zahlungsdienstleistern, E-Mail-Providern, Drittsoftware, Schnittstellen, Behördenportalen oder Systemen des Kunden. 9. Drittanbieter, Schnittstellen und Integrationen 9.1. Res Pecunia kann Schnittstellen, Integrationen oder Funktionen enthalten, die Dienste Dritter nutzen oder mit Diensten Dritter verbunden sind. 9.2. C2CAgent übernimmt keine Gewähr oder Haftung für Verfügbarkeit, Richtigkeit, Sicherheit, Funktionsweise, Rechtmäßigkeit, Preise, Änderungen oder Fortbestand von Drittanbieterdiensten. 9.3. Stellt ein Drittanbieter seine Leistung ein, ändert Schnittstellen, Nutzungsbedingungen, Preise, technische Spezifikationen oder Zugriffsmöglichkeiten, ist C2CAgent berechtigt, betroffene Funktionen anzupassen, einzuschränken oder einzustellen. 9.4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Kosten und rechtlichen Voraussetzungen der von ihm genutzten Drittanbieterdienste einzuhalten. 10. Automatisierungen, KI-Funktionen und Beta-Funktionen 10.1. Soweit Res Pecunia Automatisierungen, Vorschläge, Texterstellungen, Klassifizierungen, KI-gestützte Funktionen, Plausibilitätsprüfungen oder ähnliche Funktionen bereitstellt, dienen diese ausschließlich der technischen Unterstützung. 10.2. Solche Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig, veraltet, missverständlich oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein. Der Kunde muss alle Ergebnisse vor Verwendung eigenständig prüfen. 10.3. Beta-, Vorschau-, Test- oder experimentelle Funktionen können jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Für solche Funktionen besteht keine Gewährleistung, keine Supportpflicht und keine Verfügbarkeitszusage, soweit gesetzlich zulässig. 11. Entgelte, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug 11.1. Die Entgelte ergeben sich aus dem Bestellformular, der Preisliste, dem Angebot oder dem jeweils gebuchten Paket. 11.2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. 11.3. Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 11.4. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen zu. 11.5. Zahlungen sind ohne Abzug fällig. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 11.6. Bei Zahlungsverzug ist C2CAgent berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte, Mahnspesen, Betreibungskosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten und sonstige zweckentsprechende Kosten geltend zu machen. Für Unternehmergeschäfte beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich sieht § 458 UGB einen Pauschalbetrag von EUR 40 für Betreibungskosten vor. 11.7. Bei Zahlungsverzug ist C2CAgent berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, Zugänge zu sperren, Datenexporte bis zur Zahlung offener Beträge zu beschränken, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und offene Entgelte sofort fällig zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 11.8. Vorab bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht. 12. Vertragslaufzeit und Kündigung 12.1. Laufzeit, Mindestlaufzeit, Abrechnungsperiode und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Bestellformular oder dem gebuchten Paket. 12.2. Ist keine Laufzeit vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 12.3. Bei vereinbarter Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die jeweils vereinbarte Verlängerungsperiode. 12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für C2CAgent liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, gegen diese AGB verstößt, Res Pecunia rechtswidrig nutzt, Sicherheitsrisiken verursacht, unrichtige Angaben macht, seine Unternehmereigenschaft entfällt oder die Fortsetzung des Vertrags für C2CAgent unzumutbar ist. 12.5. Kündigungen bedürfen der Textform, sofern im Produkt keine Kündigungsfunktion bereitgestellt wird. 12.6. Zwingende Rechte des Kunden nach dem EU Data Act für den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten bleiben, soweit anwendbar, unberührt. Bereits fällige oder für abgelaufene Leistungszeiträume geschuldete Entgelte bleiben zahlbar. 13. Sperre, Einschränkung und außerordentliche Maßnahmen 13.1. C2CAgent ist berechtigt, den Zugriff des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, einzuschränken oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu verlangen, wenn a) der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, b) ein Sicherheitsrisiko besteht, c) der Verdacht unbefugter Nutzung besteht, d) der Kunde gegen diese AGB verstößt, e) gesetzliche oder behördliche Anforderungen dies erfordern, f) der Betrieb, die Sicherheit oder Integrität von Res Pecunia gefährdet ist, g) Rechte Dritter oder berechtigte Interessen von C2CAgent gefährdet sind. 13.2. Sperren und Einschränkungen befreien den Kunden nicht von der Zahlungspflicht, sofern der Grund der Sperre vom Kunden zu vertreten ist. 13.3. C2CAgent haftet nicht für Schäden aus berechtigten Sperren, Einschränkungen oder Sicherheitsmaßnahmen. 14. Kundendaten, Datenexport, Backups und Löschung 14.1. Der Kunde bleibt Inhaber seiner in Res Pecunia eingebrachten Inhalte und Daten. C2CAgent erhält daran nur jene Rechte, die zur Bereitstellung, Wartung, Sicherung, Fehlerbehebung, Abrechnung und Weiterentwicklung von Res Pecunia erforderlich sind. 14.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, Sicherung, Archivierung und Export seiner Daten. 14.3. C2CAgent kann technische Backups erstellen. Backups dienen primär der Systemwiederherstellung und stellen kein individuelles Archiv, keine revisionssichere Aufbewahrung und keine Garantie der Wiederherstellbarkeit einzelner Kundendaten dar. 14.4. Individuelle Datenwiederherstellungen, Sonderexporte, Datenmigrationen, technische Analysen oder Unterstützungsleistungen können, soweit nicht im gebuchten Paket enthalten, gesondert verrechnet werden. 14.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eigenständig zu erfüllen. In Österreich sehen BAO und UGB für Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege grundsätzlich siebenjährige Aufbewahrungspflichten vor; darüber hinaus können Verfahren oder Sonderfälle längere Fristen auslösen. 14.6. Nach Vertragsende stellt C2CAgent dem Kunden, soweit technisch verfügbar und gesetzlich erforderlich, für mindestens 30 Kalendertage eine Möglichkeit zum Export der exportierbaren Kundendaten bereit. Danach ist C2CAgent berechtigt, Kundendaten zu löschen oder zu anonymisieren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen, offenen Forderungen, Sicherheitsgründe oder zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. 14.7. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von C2CAgent, insbesondere für eigene Geschäftsunterlagen, Rechnungen, Zahlungsdaten, Vertragsdokumente, Nachweise, Sicherheitslogs oder Missbrauchsdokumentation, bleiben unberührt. 15. EU Data Act, Wechsel und Interoperabilität 15.1. Soweit Res Pecunia im konkreten Vertragsverhältnis als Datenverarbeitungsdienst im Sinn der Verordnung (EU) 2023/2854, EU Data Act, gilt, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen. 15.2. Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen Infrastruktur durch Mitteilung in Textform einleiten. Die Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate, sofern zwingendes Recht keine kürzere Frist verlangt oder eine kürzere Frist vereinbart ist. 15.3. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt eine Übergangsfrist von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen, in der C2CAgent die gesetzlich erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterstützung des Wechsels setzt. 15.4. Der Kunde kann die Übergangsfrist nach Maßgabe des Data Act verlängern. C2CAgent kann die Übergangsfrist, soweit gesetzlich zulässig, auf bis zu sieben Monate verlängern, wenn ein Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen aus technischen Gründen nicht durchführbar ist und C2CAgent dies innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist begründet. 15.5. Während des Wechsels bleiben die laufenden Vertragsentgelte zahlbar. C2CAgent schuldet nur jene technische Unterstützung, Dokumentation, Schnittstellenbereitstellung und Datenübertragbarkeit, die gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist. 15.6. Exportierbare Daten werden, soweit technisch verfügbar, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. C2CAgent schuldet keine vollständige funktionale Gleichwertigkeit beim Zielanbieter und keine Anpassung an Systeme Dritter, soweit dies gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. 15.7. Der Kunde und ein etwaiger neuer Anbieter haben nach Treu und Glauben mitzuwirken, insbesondere technische Voraussetzungen, Zugangsdaten, Zielsysteme, Ansprechpartner, Migrationszeitpunkte und Sicherheitsanforderungen rechtzeitig bereitzustellen. 15.8. Bis einschließlich 11. Jänner 2027 kann C2CAgent, soweit gesetzlich zulässig, Kosten verrechnen, die unmittelbar mit dem Wechselprozess verbunden sind. Ab 12. Jänner 2027 werden keine Wechselentgelte verrechnet, soweit der Data Act dies untersagt. Gesondert beauftragte Premium-, Beratungs-, Individualisierungs-, Konvertierungs-, Beschleunigungs- oder Projektleistungen bleiben entgeltpflichtig, soweit gesetzlich zulässig. 15.9. Nach Ablauf des Datenabrufzeitraums von mindestens 30 Kalendertagen nach Ende der Übergangsfrist ist C2CAgent berechtigt und, soweit datenschutzrechtlich erforderlich, verpflichtet, exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Sicherheitsgründe, offene Forderungen oder berechtigten Interessen entgegenstehen. 16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung 16.1. Soweit C2CAgent im Rahmen von Res Pecunia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt der Kunde als Verantwortlicher und C2CAgent als Auftragsverarbeiter im Sinn der DSGVO. 16.2. Die Parteien schließen hierfür die als Anlage 1 beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass Auftragsverarbeiter unter anderem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen und die Anforderungen des Art. 28 DSGVO erfüllen müssen. 16.3. C2CAgent ist für eigene Verarbeitungen, insbesondere Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kundenkommunikation, Missbrauchsabwehr, Sicherheit, Produktanalyse und Erfüllung eigener rechtlicher Pflichten, eigenständig Verantwortlicher. 16.4. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Res Pecunia sicherzustellen, Informationspflichten zu erfüllen, Betroffenenrechte zu bearbeiten und nur solche Daten einzubringen, die rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. 16.5. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinn der DSGVO dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde alle dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. 17. Gewährleistung 17.1. Res Pecunia wird in der jeweils verfügbaren Version bereitgestellt. C2CAgent gewährleistet nicht, dass Res Pecunia fehlerfrei, unterbrechungsfrei, jederzeit verfügbar, mit allen Systemen kompatibel, für alle Zwecke des Kunden geeignet oder dauerhaft unverändert ist. 17.2. Der Kunde hat Res Pecunia, Updates, Funktionen, Exporte, Rechnungen, Vorlagen und Ergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung oder Nutzung zu prüfen. 17.3. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen ab Erkennbarkeit, schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung, Reproduktionsschritten, Screenshots, Logs und Auswirkungen zu melden. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige und ausreichend konkrete Meldung, sind Gewährleistungs-, Irrtums- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für beiderseitige unternehmensbezogene Geschäfte sieht § 377 UGB eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit vor, deren Unterlassung zum Verlust bestimmter Ansprüche führen kann. 17.4. Bei berechtigt gerügten Mängeln ist C2CAgent nach eigener Wahl berechtigt, den Mangel durch Update, Workaround, Anleitung, Konfiguration, Austausch, Neuinstallation, Umgehungslösung oder sonstige angemessene Maßnahme zu beheben. 17.5. Geringfügige Abweichungen, unerhebliche Beeinträchtigungen, temporäre Störungen, Darstellungsfehler, Drittanbieterprobleme, vom Kunden verursachte Fehler, Bedienfehler, Fehlkonfigurationen, Datenfehler, Kompatibilitätsprobleme mit Kundensystemen oder branchenübliche Einschränkungen begründen keine Gewährleistungsansprüche. 17.6. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate verkürzt. Vermutungsregeln zugunsten des Kunden werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 17.7. Im Übrigen sind Gewährleistungsrechte des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 18. Haftung und Schadenersatz 18.1. C2CAgent haftet unbeschränkt nur für Vorsatz, Personenschäden, zwingende gesetzliche Haftung und Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist. 18.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet C2CAgent nicht, soweit gesetzlich zulässig. 18.3. Für schlichte grobe Fahrlässigkeit haftet C2CAgent, soweit ein vollständiger Ausschluss nicht zulässig ist, nur für den vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren Schaden und nur bis zur Haftungshöchstgrenze gemäß Punkt 18.7. 18.4. Für krass grobe Fahrlässigkeit haftet C2CAgent nur in dem Umfang, in dem ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. 18.5. C2CAgent haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, entgangene Ersparnisse, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Verlust von Geschäftschancen, Steuerfolgen, Strafen, Säumniszuschläge, Verzugszinsen, Kosten steuerlicher oder rechtlicher Beratung, Kosten interner Aufarbeitung, Kosten von Ersatzsystemen, Datenverlust über den letzten verfügbaren Backupstand hinaus oder Schäden aus fehlerhaften Eingaben des Kunden. 18.6. C2CAgent haftet nicht für Schäden, die auf folgenden Umständen beruhen: a) unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden, b) nicht geprüfte Rechnungen oder Ergebnisse, c) fehlerhafte steuerliche oder rechtliche Beurteilungen des Kunden, d) Nutzung entgegen diesen AGB, e) Änderungen durch den Kunden oder Dritte, f) Drittanbieter, Schnittstellen oder externe Systeme, g) Ausfälle von Internet, Hosting, E-Mail, Zahlungsdiensten oder Behördenportalen, h) höhere Gewalt, Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle, die trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden konnten. 18.7. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht und eine Beschränkung gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von C2CAgent der Höhe nach beschränkt auf den niedrigeren der folgenden Beträge: a) die vom Kunden für Res Pecunia in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlten Nettoentgelte, b) EUR 10.000 pro Schadensfall, c) EUR 25.000 pro Kalenderjahr. Bei kostenlosen Test-, Demo- oder Beta-Zugängen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf EUR 100 beschränkt. 18.8. Mehrere Schäden aus demselben Ereignis oder aus derselben Ursache gelten als ein Schadensfall. 18.9. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB abbedungen. Der Kunde hat Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden von C2CAgent zu beweisen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 18.10. Der Kunde hält C2CAgent von allen Ansprüchen Dritter, Behördenstrafen, Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die aus Daten, Inhalten, Rechnungen, Handlungen, Unterlassungen, Rechtsverstößen oder vertragswidriger Nutzung des Kunden oder seiner Nutzer resultieren, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. 19. Ausschlussfristen und Verjährung 19.1. Ansprüche des Kunden gegen C2CAgent sind, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger schriftlich geltend zu machen; andernfalls sind sie ausgeschlossen. 19.2. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, spätestens sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber zwölf Monate nach dem schadensauslösenden Ereignis. 19.3. Diese Fristen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, Personenschäden oder sonstige Ansprüche, für die eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist. 20. Höhere Gewalt 20.1. C2CAgent haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von C2CAgent. 20.2. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Unruhen, Pandemien, Epidemien, Streiks, Aussperrungen, Energieausfälle, Internetausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, gesetzliche Änderungen, Embargos, Sanktionen, Lieferkettenstörungen und Störungen von Drittanbietern. 20.3. C2CAgent ist berechtigt, Leistungen für die Dauer der Behinderung zu unterbrechen, einzuschränken oder anzupassen. 21. Vertraulichkeit 21.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. 21.2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preise, Produktpläne, Daten, Zugangsdaten, Sicherheitsinformationen, Kundenlisten, Vertragsinhalte und nicht öffentliche Informationen. 21.3. Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offenzulegen sind. 21.4. C2CAgent darf vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Subunternehmer, Berater, Rechtsanwälte, Steuerberater und sonstige Erfüllungsgehilfen weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, Rechtsdurchsetzung, Sicherheit oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. 22. Feedback, Referenznennung und anonymisierte Daten 22.1. Gibt der Kunde C2CAgent Feedback, Vorschläge, Ideen oder Verbesserungshinweise, darf C2CAgent diese unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt für Entwicklung, Verbesserung und Vermarktung von Res Pecunia verwenden. 22.2. C2CAgent darf den Kunden als Referenzkunden nennen und dessen Unternehmensname und Logo verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. 22.3. C2CAgent darf anonymisierte oder aggregierte Nutzungs-, Leistungs-, Sicherheits- und Produktdaten zu Analyse-, Sicherheits-, Statistik-, Entwicklungs- und Verbesserungszwecken verwenden, sofern daraus kein Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen möglich ist. 23. Änderungen von AGB, Preisen und Leistungen 23.1. C2CAgent ist berechtigt, diese AGB, Preise, Pakete, Leistungsbeschreibungen und Produktfunktionen zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist, insbesondere wegen technischer Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, Rechtsänderungen, Marktveränderungen, Kostenänderungen, Drittanbieteränderungen, Missbrauchsprävention oder Erweiterung des Leistungsangebots. 23.2. Änderungen werden dem Kunden in Textform, im Kundenkonto oder über Res Pecunia bekanntgegeben. Sie gelten ab dem angekündigten Zeitpunkt. 23.3. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kündigen, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist und die Änderung nicht zwingend erforderlich ist. Kündigt der Kunde nicht und nutzt Res Pecunia nach Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als akzeptiert, soweit gesetzlich zulässig. 23.4. Preisänderungen für laufende Verträge werden frühestens mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam, sofern nicht eine gesetzliche Änderung, Steueränderung, Drittanbieterpreisänderung oder zwingende Kostenänderung eine frühere Anpassung erforderlich macht. 23.5. C2CAgent ist jedenfalls berechtigt, Preise jährlich entsprechend der Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 oder eines an seine Stelle tretenden Index anzupassen. Eine Nichtausübung dieses Rechts gilt nicht als Verzicht. 24. Übertragung, Abtretung und Subunternehmer 24.1. Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von C2CAgent übertragen oder abtreten. 24.2. C2CAgent darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger, Erwerber eines Geschäftsbereichs oder Dritte übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. 24.3. C2CAgent darf Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt. 25. Mitteilungen 25.1. Rechtserhebliche Mitteilungen können an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, über das Kundenkonto, über Res Pecunia oder an die Geschäftsanschrift des Kunden erfolgen. 25.2. Der Kunde ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten zu hinterlegen. Nachteile aus veralteten oder unrichtigen Kontaktdaten trägt der Kunde. 25.3. Mitteilungen von C2CAgent gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse abgesendet, im Kundenkonto bereitgestellt oder an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt wurden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Zugang ohne sein Verschulden unmöglich war. 26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 26.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit deren Ausschluss zulässig ist. 26.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für 1080 Wien sachlich zuständige Gericht, für unternehmensrechtliche Streitigkeiten insbesondere das Handelsgericht Wien. 26.3. C2CAgent ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen. 27. Salvatorische Klausel 27.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 27.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt, soweit zulässig, eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit eine solche geltungserhaltende Auslegung nicht zulässig ist, gilt die gesetzliche Regelung. 27.3. Gleiches gilt für Vertragslücken. Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO Diese Anlage gilt, soweit C2CAgent im Rahmen von Res Pecunia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. 1. Parteien und Rollen 1.1. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinn der DSGVO. 1.2. C2CAgent ist Auftragsverarbeiter im Sinn der DSGVO, soweit C2CAgent personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet. 1.3. Für eigene Zwecke, insbesondere Vertragsverwaltung, Abrechnung, Sicherheit, Missbrauchsabwehr, Produktanalyse und Erfüllung rechtlicher Pflichten, ist C2CAgent eigenständig Verantwortlicher. 2. Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung 2.1. Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung, Wartung, Sicherung, Unterstützung und Weiterentwicklung von Res Pecunia. 2.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer des Hauptvertrags zuzüglich gesetzlicher Aufbewahrungs-, Sicherungs-, Backup- und Löschfristen. 2.3. Zweck der Verarbeitung ist die technische Ermöglichung der Nutzung von Res Pecunia durch den Kunden, insbesondere Erstellung, Verwaltung, Speicherung, Auswertung, Übermittlung und Export von Rechnungs- und Geschäftsdaten. 3. Arten personenbezogener Daten Verarbeitet werden können insbesondere: a) Namen, Firmen, Adressen und Kontaktdaten, b) E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Kommunikationsdaten, c) Kundennummern, Lieferantennummern und interne Kennzeichen, d) UID-Nummern, Steuerdaten und Rechnungsdaten, e) Bankverbindungen und Zahlungsinformationen, f) Leistungsbeschreibungen, Positionen, Beträge, Zahlungsstatus und Mahndaten, g) Nutzer-, Rollen- und Berechtigungsdaten, h) Login-, Protokoll-, Sicherheits- und Nutzungsdaten, i) Supportanfragen und Anhänge, j) sonstige vom Kunden eingegebene oder importierte Daten. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde die rechtlichen Voraussetzungen sicherstellt. 4. Kategorien betroffener Personen Betroffene Personen können insbesondere sein: a) Mitarbeiter und Nutzer des Kunden, b) Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner des Kunden, c) Ansprechpartner bei Unternehmen, d) Rechnungsempfänger, Leistungsempfänger und Zahler, e) Interessenten, Berater, Dienstleister und sonstige vom Kunden erfasste Personen. 5. Weisungen des Kunden 5.1. C2CAgent verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zu einer anderen Verarbeitung besteht. 5.2. Weisungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag, diesen AGB, dieser Anlage, der Nutzung von Res Pecunia, Konfigurationen des Kunden und schriftlichen Einzelweisungen. 5.3. Hält C2CAgent eine Weisung für rechtswidrig, wird C2CAgent den Kunden nach Möglichkeit darauf hinweisen. C2CAgent ist berechtigt, die Ausführung offensichtlich rechtswidriger Weisungen auszusetzen. 6. Vertraulichkeit 6.1. C2CAgent verpflichtet Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit keine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht besteht. 6.2. Zugriff erhalten nur Personen, die diesen für Vertragserfüllung, Betrieb, Support, Sicherheit oder gesetzliche Pflichten benötigen. 7. Technische und organisatorische Maßnahmen 7.1. C2CAgent trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. 7.2. Dazu können insbesondere gehören: a) Zugriffskontrollen und Rollen-/Berechtigungskonzepte, b) Authentifizierungs- und Passwortschutz, c) Transportverschlüsselung, insbesondere TLS, d) Verschlüsselung oder Schutz ruhender Daten, soweit technisch und wirtschaftlich angemessen, e) Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse, f) Backup- und Wiederherstellungsmaßnahmen, g) Trennung von Mandanten- oder Kundendaten, soweit technisch erforderlich, h) Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Manipulation, i) Patch-, Update- und Schwachstellenmanagement, j) Incident-Response-Prozesse, k) physische Sicherheit durch Rechenzentrums- oder Hostinganbieter, l) Vertraulichkeitsverpflichtungen für berechtigte Personen. 7.3. C2CAgent darf technische und organisatorische Maßnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht wesentlich unterschritten wird. 8. Subauftragsverarbeiter 8.1. Der Kunde erteilt C2CAgent eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Subauftragsverarbeitern. 8.2. C2CAgent stellt sicher, dass Subauftragsverarbeiter vertraglich Datenschutzpflichten übernehmen, die den Pflichten dieser Anlage im Wesentlichen entsprechen. 8.3. C2CAgent informiert den Kunden über wesentliche Änderungen bei Subauftragsverarbeitern durch Veröffentlichung im Kundenkonto, per E-Mail oder über eine Subprozessorenliste unter: [URL zur Subprozessorenliste ergänzen]. 8.4. Der Kunde kann aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt. Bei berechtigtem Widerspruch ist C2CAgent berechtigt, eine zumutbare Alternative anzubieten oder den Vertrag für die betroffene Leistung zu kündigen. 9. Drittlandübermittlungen 9.1. Eine Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der DSGVO eingehalten werden. 9.2. Soweit erforderlich, werden geeignete Garantien verwendet, insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse, Standarddatenschutzklauseln oder sonstige zulässige Mechanismen. 10. Unterstützung des Kunden 10.1. C2CAgent unterstützt den Kunden nach Maßgabe von Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung angemessen bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten. 10.2. Dies betrifft insbesondere Betroffenenrechte, Datensicherheit, Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Anfragen von Aufsichtsbehörden, soweit die Unterstützung durch C2CAgent erforderlich ist. 10.3. Unterstützungsleistungen, die über den im gebuchten Paket enthaltenen Support hinausgehen, können nach Aufwand verrechnet werden, sofern der Aufwand nicht durch ein Verschulden von C2CAgent verursacht wurde. 11. Datenschutzverletzungen 11.1. C2CAgent informiert den Kunden unverzüglich, nachdem C2CAgent eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten festgestellt hat, die Kundendaten betrifft. 11.2. Die Information enthält, soweit verfügbar, Angaben zur Art des Vorfalls, betroffenen Daten, möglichen Folgen und ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. 11.3. C2CAgent ist nicht verpflichtet, rechtliche Bewertungen für den Kunden vorzunehmen oder Meldungen an Aufsichtsbehörden oder betroffene Personen im Namen des Kunden abzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. 12. Nachweise und Audits 12.1. C2CAgent stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Anlage erforderlich sind. 12.2. Audits oder Inspektionen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung, während üblicher Geschäftszeiten, ohne Gefährdung von Sicherheit, Geschäftsgeheimnissen, Rechten Dritter oder Betrieb von C2CAgent durchgeführt werden. 12.3. Audits sind grundsätzlich auf einmal pro Kalenderjahr beschränkt, sofern kein konkreter schwerwiegender Datenschutzvorfall vorliegt. 12.4. Der Kunde trägt die Kosten des Audits und des Aufwands von C2CAgent, sofern das Audit keinen wesentlichen, von C2CAgent zu vertretenden Verstoß nachweist. 13. Löschung und Rückgabe 13.1. Nach Ende des Hauptvertrags löscht oder anonymisiert C2CAgent personenbezogene Kundendaten nach Ablauf der vereinbarten Export- und Aufbewahrungsfristen, sofern keine gesetzlichen Pflichten, berechtigten Interessen oder Sicherheitsgründe entgegenstehen. 13.2. Daten in Backups können bis zum regulären Überschreiben oder Löschen des jeweiligen Backups weiter vorhanden sein, werden jedoch nicht aktiv verarbeitet, außer zur Wiederherstellung, Sicherheit oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten. 13.3. Der Kunde ist verpflichtet, Daten vor Vertragsende selbst zu exportieren. 14. Haftung im Innenverhältnis 14.1. Für die Haftung zwischen den Parteien gelten die Haftungsbeschränkungen der AGB, soweit diese datenschutzrechtlich zulässig sind. 14.2. Zwingende gesetzliche Ansprüche betroffener Personen bleiben unberührt.
