KiwiAgent Logo
Zum Ratgeber
Kleinunternehmer

Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 09.06.2026

2 Minuten Lesezeit

Kleinunternehmerrechnung in Österreich: Umsatzsteuer richtig ausweisen

So schreibst du als Kleinunternehmer in Österreich Rechnungen ohne falschen Umsatzsteuerausweis und mit sauberem Hinweis auf die Befreiung.

Rechtssymbol als Hinweis auf saubere Kleinunternehmerrechnungen

Die Kleinunternehmerregelung macht den Start einfacher, verlangt aber Aufmerksamkeit bei Rechnungen. Der wichtigste Punkt: Wenn du als Kleinunternehmer die Umsatzsteuerbefreiung anwendest, stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung.

Eine Kleinunternehmerrechnung soll sofort erkennen lassen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Was die Regelung bedeutet

Seit 1. Jänner 2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro. Sie darf weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten werden. Bei Anwendung der Befreiung muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und hat grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug.1

Für die Praxis heißt das: Du stellst den Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer aus und ergänzt einen klaren Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Empfehlenswerter Hinweis auf der Rechnung

Ein knapper Hinweis reicht oft aus, wenn er verständlich und eindeutig ist:

Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Wichtig ist, dass du nicht zusätzlich einen Umsatzsteuerbetrag oder einen Steuersatz ausweist. Wenn ein Kleinunternehmen trotz Befreiung Umsatzsteuer gesondert ausweist, kann dieser Betrag dem Finanzamt geschuldet werden, sofern die Rechnung nicht berichtigt wird.1

Was trotzdem auf die Rechnung gehört

Auch ohne Umsatzsteuer bleibt die Rechnung ein Geschäftsbeleg. Achte daher auf:

  • vollständige Unternehmensdaten
  • Kundendaten
  • Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
  • klare Leistungsbeschreibung
  • Rechnungsbetrag
  • Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung

Grenzen im Blick behalten

Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz im Kalenderjahr. Bei der Ermittlung sind grundsätzlich die im Kalenderjahr ausgeführten Umsätze zu berücksichtigen. Bestimmte Umsätze können ausgenommen sein; bei Sonderfällen sollte ein Steuerberater prüfen, wie der Umsatz einzuordnen ist.1

Situation Was du prüfen solltest
Umsatz nähert sich 55.000 Euro aktuelle und vorjährige Umsätze laufend vergleichen
Leistung an Unternehmen in der EU UID, Reverse-Charge-Fragen und Meldepflichten prüfen
freiwilliger Verzicht auf Befreiung Bindungswirkung und Vorsteuerabzug mit Steuerberater klären
versehentlich USt. ausgewiesen Rechnung rasch berichtigen

Fazit

Eine Kleinunternehmerrechnung ist nicht automatisch formlos. Sie braucht klare Belegdaten und einen sauberen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung. Am sichersten ist ein fixer Rechnungsprozess, der den Hinweis automatisch mitführt und keinen Umsatzsteuerbetrag ausweist.

Footnotes

  1. Unternehmensserviceportal, "Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)", zuletzt aktualisiert am 1. Jänner 2026: https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/weitere-steuertatbestaende-und-befreiungen/kleinunternehmen.html 2 3

Belehrung

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses Artikels kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

Weitere Artikel

Angebot oder Rechnung: der Unterschied im Geschäftsalltag

KiwiAgent Redaktion · 3 Min. Lesezeit

Rechnung schreiben in Österreich: Pflichtangaben für Unternehmer

KiwiAgent Redaktion · 3 Min. Lesezeit

Alle Artikel